Rechtsgebiete
Schratzlseer & Krönig
Rechtsanwälte in Düsseldorf
Die Anwaltskanzlei Schratzlseer & Krönig in Düsseldorf bietet eine umfassende rechtliche Betreuung für Ihre Mandanten. Dabei decken wir die rechtliche Bandbreite folgender und weiterer Rechtsgebiete durch unsere Rechtsanwälte ab:
Allgemeines Zivilrecht
Miete, Kauf, Reise, Finanzierungen, Dienst- und Werkverträge – all diese Begriffe gehören zu unserem täglichen Leben und bringen leider manchmal Probleme mit sich. Um diese für unsere Mandanten effizient, schnell und zuverlässig lösen zu können, bieten wir auch Ihnen unsere Beratung und Vertretung an.
Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht ist einer unserer Schwerpunkte. Hier vertreten wir sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer und ihre Interessenvertreter in den Betrieben. Zu unserem Tätigkeitsbereich gehören u.a. die Erstellung oder Überprüfung von Arbeits- und Abwicklungsverträgen, die Beratung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern im Vorfeld der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, das Kündigungsschutzrecht, das Zeugnisrecht sowie Zahlungsklagen.
Baurecht
Wir beraten Sie umfassend im privaten und öffentlichen Baurecht. Im privaten Baurecht spielen insbesondere Architektenverträge, Werkverträge und Bauverträge mit Unternehmern eine wichtige Rolle. Bei Fragen zur Immobilienfinanzierung stehen wir Ihnen ebenfalls gerne zur Seite.
Dabei kann insbesondere Herr Rechtsanwalt Krönig auf seine langjährige Praxiserfahrung zurückgreifen. Darüber hinaus überprüfen wir die öffentlich-rechtliche Zulässigkeit von Bauvorhaben und übernehmen für Sie die Abwehr gegen unzulässige Bebauung Dritter. Im Umgang mit dem öffentlichen Bauplanungsrecht des Bundes, welches die Bebaubarkeit von Grundstücken regelt sowie dem öffentlichen Bauordnungsrecht der Länder, also den Normen zur Sicherheit- und Gestaltung einer Bebauung, sind wir bestens vertraut. Schließlich finden wir für Sie dort passende Lösungen, wo es um Probleme mit dem Grundeigentum und dem Nachbarrecht geht.
Erbrecht und Familienrecht
Im Familienrecht beraten wir über die Abfassung von Eheverträgen, begleiten Sie während eines evtl. Scheidungsverfahrens und vertreten Ihre Interessen bei der Durchführung des Zugewinnausgleichs nach der Ehe, bei der Errichtung von Testamenten, der Ausarbeitung von Erbverträgen unter besonderer Berücksichtigung des Ehegatten bzw. der Kinder, etc. Außerdem beraten wir in allen Nachlassangelegenheiten bis hin zur Testamentsvollstreckung.